Archivierung
Nach Nachweisverordnung sind auch die Register für die gefährlichen Abfälle bis auf wenige Ausnahmen elektronisch zu führen. Registerführung bedeutet die Aufbewahrung / Archivierung der elektronischen Urkunden (Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine) in ihrer elektronischen Form, geschützt vor Manipulationen. Ausdrucken und Abheften der Dokumente reicht also nicht aus.
Die Registerführung wird nicht durch das Länder-eANV bereit gestellt
Neben der Speicherung auf einem elektronischen Medium mit hohen Sicherheitsanforderungen gibt es für elektronische Dokumente eine weitere Archivierungsbesonderheit: die zeitlich nur begrenzte Gültigkeit elektronischer Signaturen. Die Sicherheit elektronisch signierter Dokumente basiert auf mathematischen Zusammenhängen. Durch neue mathematische Methoden oder auch nur durch deutlich leistungsfähigere EDV-Technik könnten in der Vergangenheit sichere mathematische Verfahren „unsicher“ werden. Dies macht in gewissen Abständen ein Übersignieren der Daten notwendig.

