Übersignieren ... Eine Notwendigkeit!
Um eine gesetzeskonforme Archivierung von signierten Daten zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die Signaturen auch in Zukunft den Sicherheitsanforderungen gerecht werden. Da sich der Stand der Technik laufend verändert, wachsen auch die Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur, wie beispielsweise die Änderung der Schlüssellänge von 1024 auf 2048 Bit Ende des Jahres 2007. In diesem Fall ist es erforderlich, die mit einer Signatur versehenen Dokumente neu zu signieren (übersignieren), damit sie ihre Gültigkeit behalten.
Diese Funktion wird im Länder-eANV nicht bereitgestellt.

