Datensicherung
Zur revisionssicheren Archivierung unter Beachtung der vorgegebenen Aufbewahrungsfristen ist es erforderlich, die Registerdaten regelmäßig auf externen Speichermedien zu sichern. Um einen etwaigen Datenverlust mit hinreichender Sicherheit auszuschließen, wird empfohlen, die Registerdaten mehrfach zu sichern und die Sicherungen an verschiedenen Stellen separat zu lagern. Um die Rechtskraft der Registerdaten zu gewährleisten, ist es notwendig durch geeignete Maßnahmen (Übersignieren) sicherzustellen, dass die Signaturen über den gesamten Aufbewahrungszeitraum gültig und damit prüfbar sind. Zum Übersignieren sind speziell dafür geeignete Archivierungssoftwarelösungen erforderlich.
Die einzelnen Aufbewahrungsfristen ergeben sich entsprechend § 42 Abs. 5 KrW-/AbfG in Verbindung mit § 25 Abs. 1 NachwV.

