Prüfzifferberechnung
Bei der Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren müssen Sie bei der Eingabe der Behördlichen Nummer (Erzeuger-, Beförderer- oder Entsorgernummer), der Nachweisnummer (EN-Nr. bzw. SN-Nr.) oder der Freistellungsnummer (Frei-Nr.) jeweils die passende Prüfziffer im Web-Portal eingeben. Mit Hilfe der Prüfziffer möchte man Fehleingaben im elektronischen Verfahren verringern. Die Berechnung dieser Prüfziffer können Sie komfortabel auf der Seite der ZKS-Abfall vornehmen.
Ablauf in Arbeitsschritten
- Rufen Sie das Web-Portal www.zks-abfall.de auf
- Gehen Sie mit der Mouse auf den Menüpunkt Service; es öffnet sich ein Pulldown-Menü (Abbildung 1)
- Klicken Sie nun die Prüfziffernberechnung an; es erscheint eine Maske zur Prüfziffernberechnung für 3 Fälle, nämlich die Behördliche Nummer, die Nachweisnummer bzw. die Freistellungsnummer (Abbildung 2)
- Möchten Sie z.B. die Prüfziffer für die behördliche Nummer ermitteln, so geben Sie die neunstellige behördliche Nummer im entsprechenden Feld ein und klicken danach auf die Schaltfläche „Prüfziffern berechnen“
- Die berechnete Prüfziffer erscheint danach in dem dafür vorgesehenen Feld "Prüfziffer" (Abbildung 3)
Hinweis:
bei einem Zahlendreher erscheint eine andere Prüfziffer




