Prüfzifferberechnung

Bei der Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren müssen Sie bei der Eingabe der Behördlichen Nummer (Erzeuger-, Beförderer- oder Entsorgernummer), der Nachweisnummer (EN-Nr. bzw. SN-Nr.) oder der Freistellungsnummer (Frei-Nr.) jeweils die passende Prüfziffer im Web-Portal eingeben. Mit Hilfe der Prüfziffer möchte man Fehleingaben im elektronischen Verfahren verringern. Die Berechnung dieser Prüfziffer können Sie komfortabel auf der Seite der ZKS-Abfall vornehmen.

Ablauf in Arbeitsschritten

Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3
  1. Rufen Sie das Web-Portal www.zks-abfall.de auf
     
  2. Gehen Sie mit der Mouse auf den Menüpunkt Service; es öffnet sich ein Pulldown-Menü (Abbildung 1)
     
  3. Klicken Sie nun die Prüfziffernberechnung an; es erscheint eine Maske zur Prüfziffernberechnung für 3 Fälle, nämlich die Behördliche Nummer, die Nachweisnummer bzw. die Freistellungsnummer (Abbildung 2)
     
  4. Möchten Sie z.B. die Prüfziffer für die behördliche Nummer ermitteln, so geben Sie die neunstellige behördliche Nummer im entsprechenden Feld ein und klicken danach auf die Schaltfläche „Prüfziffern berechnen“
     
  5. Die berechnete Prüfziffer erscheint danach in dem dafür vorgesehenen Feld "Prüfziffer" (Abbildung 3)

Hinweis:
bei einem Zahlendreher erscheint eine andere Prüfziffer